Trinkwasserverordnung: Wie gut muss unser Trinkwasser sein?
Zur Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98, in der die Trinkwasserqualität in den EU-Staaten geregelt ist, wurde die Trinkwasserverordnung in Deutschland im Jahr 2001 novelliert. Die Aufgabe dieses Gesetzes besteht darin, die menschliche Gesundheit vor Beeinträchtigungen durch verunreinigtes Wasser zu schützen. In diesem Gesetz sind Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe, die sich im Trinkwasser befinden können, festgelegt. Andere Stoffe, die im Trinkwasser überhaupt nicht vorkommen dürfen, listet die Trinkwasserverordnung ebenfalls auf.
Stoffe die aufgrund ihrer Toxizität überhaupt nicht im Trinkwasser vorkommen dürfen, sind zum Beispiel Pflanzenschutzmittel. Dabei ist jedoch in der Praxis zu bedenken, dass noch nicht alle labortechnischen Möglichkeiten gegeben sind, um wirklich jeden Stoff nachzuweisen. Für die Bestimmung der Verkeimung und andere Höchstwerte schreibt die Trinkwasserverordnung das Indikatorprinzip vor.
Andere Stoffe, die in geringer Dosierung nicht gesundheitsschädlich sind, werden aus ästhetischen Gründen begrenzt, um den Geruch, den Geschmack und die Klarheit des Wassers nicht zu beeinträchtigen. Ein großes Augenmerk wird auf die Verunreiigung des Trinkwassers mit Coli-Bakterien gelegt. Die Überwachung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung obliegt in Deutschland den Gesundheitsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten.